Leinenbefreiung

In Hamburg gilt per Gesetz für alle Hunde ein genereller Leinenzwang.

Dieses Gesetz ist seit 01.04.06 gültig.

Es greift nach Übergangszeit zum 31.12.06.

Danach werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Es ist möglich sich und seinen Hund vom generellen Leinenzwang befreien zu lassen.

Vorraussetzung:            Der Hund muss beim Verbraucherschutzamt angemeldet sein.

                                    Dazu muss der Hund gechipt sein.

                                    Der Hund muss Haftpflichtversichert sein.

                                    Sie müssen Ihren Hund versteuert haben.

Wenn diese Vorrausetzungen gegeben sind muss eine Gehorsamsprüfung abgelegt werden.

Die kann ich als „Anerkannte Sachverständige nach dem Hamburger Hundegesetz“ abnehmen.

Kontakt: 040 / 723 19 74

Selbstverständlich biete ich Ihnen auch Hilfe bei der Ausbildung Ihres Hundes an.